Wenn eine Gemeinde oder ein Unternehmen eine öffentliche Ladestationsinfrastruktur installieren möchte, stellt sich die Frage nach möglichen Finanzierungsmöglichkeiten. Aufgrund des Volumens der Investitionskosten, das in einigen Fällen 100.000, – Euro übersteigen kann, sollten verschiedene Finanzierungsoptionen berücksichtigt werden, die in diesem Artikel beschrieben werden.

Subventionen für die e-Infrastruktur

Diese Option berücksichtigt die Verwendung von Subventionen, die von der lokalen Regierung, dem Staat oder der Europäischen Union gewährt werden. In den meisten Fällen zielen Subventionsprogramme darauf ab, die Infrastruktur öffentlicher Ladeinstrumente zu erhöhen (und in diesem Zusammenhang die Beliebtheit von Elektrofahrzeugen zu steigern). Sie sind in der Regel in Bezug auf bestimmte technische Parameter der Ladestationen (Anzahl und Art der verfügbaren Ladestecker, Mindestladeleistung usw.) und in bestimmten Fällen auf bestimmte Anwendungsfälle beschränkt, die durch den Installationsort der Ladestation festgelegt werden. In Bezug auf den Finanzierungsanteil sind je nach Förderprogramm und Details bis zu 50% möglich. Eine höhere Ladekapazität gewährleistet tendenziell eine höhere Finanzierungsrate.

Werbung in der e-Infrastruktur

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit berücksichtigt Marketing und Werbung. Einige öffentliche Ladegeräte sind mit einem integrierten Flatscreen ausgestattet, über den Anzeigen von lokalen Unternehmen oder Geschäftspartnern geschaltet werden können. Durch die Werbung für die Ladestation an Dritte kann ein Teil der Investitionskosten zurückerstattet werden, und die Beliebtheit des Ladestandortes zu erhöhen.

Bezahltes Laden

Die am häufigsten genutzte Zahlungsoption ist die Bezahlung direkt an der Ladestation. Wenn diese Stationen von den Eigentümern selbst betrieben werden, tragen die Verwendung selbst definierter Tarife dazu bei, die Investitionskosten zu erstatten. Wenn Ladestationen nicht von den Eigentümern betrieben werden, erledigen meistens Drittunternehmen den Betriebsprozess und werden für diese Geschäfte vom Eigentümer bezahlt. In diesen Fällen werden die Tarife entweder von den Eigentümern selbst definiert oder von den Betreibern zur Verfügung gestellt. In beiden Fällen werden die Ladestationsbesitzer für die Ladevorgänge bezahlt, wenn sie den Energieeinkauf selbst erledigen.